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- Gremien
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Die Gremien einer katholischen Kirchengemeinde bestehen aus dem Pfarrverwaltungsrat und dem Pfarrgemeinderat.
Der Pfarrverwaltungsrat oder Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal und ist das höchste Gremium einer Pfarrei. Dazu gehören die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal z. B. in den Kindergärten. Der Pfarrverwaltungsrat wird nach vier Jahren jeweils zur Hälfte des Gremiums von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde neu gewählt. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende.
Der Pfarrgemeinderat sorgt zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern für Leben und Wirken der Gemeinde. Auch der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Caritas und Öffentlichkeitsarbeit.
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- Pfarrgemeinderat
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Der Pfarrgemeinderat Ergebnis der PGR Wahl Oktober 2011 St. Markus Altenmittlau
gewählt wurden: Herr Alexander Beck, Elisenstr. 32, Altenmittlau Frau Patricia Börner, Sandweg 29, Altenmittlau Frau Doris Göbel, Reeseweg 3, Altenhaßlau Frau Jenny Heider, Hauptstr. 37, Niedermittlau Herr Andreas Höfler, Hauptstr. 113a, Altenmittlau Frau Martina Hufnagel, Kalkbergstr. 9, Altenmittlau Frau Ulrike Ritzel, Kegelbahnstr. 67, Altenmittlau Frau Kathrin Schubert, Weidweg 3, Altenmittlau Frau Iris Trageser, Kopernikusstr. 22, Altenmittlau
in den Vorstand wurden gewählt: Herr Alexander Beck, Sprecher Frau Kathrin Schubert Frau Doris Göbel
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Der PGR ist das demokratische Gremium der Pfarrgemeinde, das für vier Jahre gewählt wird. Der Pfarrgemeinderat ist der Ort der Mitverantwortung der Laien und ihrer Mitwirkung an der Leitung der Gemeinde. Er bildet das Forum, in dem sich die Gruppen der Gemeinde gegenseitig informieren und gemeinsam Gemeinde gestalten. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und werden rechtzeitig im Pfarrbrief angekündigt.
Zusammen mit dem Pfarrer und Gemeindereferentin berät der PGR in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, setzt für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben Ziele und Prioritäten, berücksichtigt dazu das in der Gemeinde personell Mögliche und von der Sache her Notwendige, plant und beschließt hierfür die erforderlichen Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung.
Das alles macht der PGR nicht allein. Der Pfarrgemeinderat bildet Ausschüsse, denen auch Personen angehören, die nicht Mitglied im Pfarrgemeinderat sind, fördert die Zusammenarbeit insbesondere mit anderen pfarrlichen Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, delegiert Aufgaben auch an Einzelne und Gruppen und weckt schließlich auch in der Pfarrgemeinde das Bewusstsein für die Mitverantwortung.
Der Pfarrgemeinderat lebt mit und für die Pfarrgemeinde. Deshalb greifen wir gerne Ihre Informationen, Vorschläge, Wünsche und Kritik auf. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Anliegen an den Sprecher oder an eine Person aus dem Kreis der Mitglieder.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihr Pfarrgemeinderat St. Markus
- Im Vertrauen auf Jesu Wort
mit der Kraft seines Geistes Bauen wir das Reich Gottes für dich und mich, Stein - um Stein - um Stein.
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- Pfarrverwaltungsrat
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Der Pfarrverwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Personen. Erster Vorsitzender ist immer der Ortspfarrer, die weiteren sechs Mitglieder werden jeweils für sechs Jahre von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei gewählt. Um eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu gewährleisten, wird im Turnus von drei Jahren immer nur die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Zurzeit setzt sich der Verwaltungsrat aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Pfarrer Stefan Buß (Vorsitzender) Hermann Trageser, Kegelbahnstr. (stellv. Vorsitzender) Michaela Früchtl Stefan Hufnagel Friedel Rienecker Hermann Trageser, Austr. Norbert Weigand Hermann von Rhein (Ersatzmitglied) Heinz Höfler (Ersatzmitglied)
Der Aufgabenbereich des Verwaltungsrates umfasst die Verwaltung des kirchlichen Vermögens, der Finanzen und Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Dazu gehören:
Unterhaltung der Bausubstanz von Pfarrkirche, Pfarramt, Pfarrheim und der Außenanlagen in Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Generalvikariat in Fulda;
Aufstellung und Beschluss des Haushaltsplanes und Feststellung der Jahresrechnung in Zusammenarbeit mit dem Rendanten Oliver Schubert;
Unterhaltung und Einstellung von Mitarbeiterinnen in unserer Kindertagesstätte.
Die Sitzungen des Pfarrverwaltungsrates sind im Allgemeinen nicht öffentlich.
Um eine gute Zusammenarbeit der beiden kirchlichen Gremien, Pfarrverwaltungsrat und Pfarrgemeinderat, gewährleisten zu können, werden zu den Sitzungen des Verwaltungsrates der/die Sprecher/in oder ein/e Vertreter/in des Pfarrgemeinderates immer eingeladen. Zu allen wichtigen Entscheidungen des Verwaltungsrates ist der Pfarrgemeinderat zu hören.
In gleicher Weise wird der zweite Vorsitzende des Verwaltungsrates regelmäßig zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderates eingeladen.
Die Verordnung über Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Pfarrverwaltungsrat in der Diözese Fulda vom 15. Juni 1979 wird damit zum Wohl unserer Pfarrei gut umgesetzt
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