Katholische Kirchengemeinde
St. Markus Altenmittlau

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  • Gremien

    Die Gremien einer katholischen Kirchengemeinde bestehen aus dem
    Pfarrverwaltungsrat und dem Pfarrgemeinderat.

    Der Pfarrverwaltungsrat oder Kirchenvorstand
    ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal und ist das höchste Gremium einer Pfarrei. Dazu gehören die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal z. B. in den Kindergärten. Der
    Pfarrverwaltungsrat wird nach vier Jahren jeweils zur Hälfte des Gremiums von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde neu gewählt. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende.


    Der Pfarrgemeinderat
    sorgt zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern für Leben und Wirken der Gemeinde. Auch der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Caritas und Öffentlichkeitsarbeit.

  • Pfarrgemeinderat
  • Pfarrverwaltungsrat